Gerade bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen ist es erforderlich, mittels Leuchten die Begrenzungen eines Anhängers sichtbar zu machen. Hier gibt es für alle Seiten bestimmte Vorschriften, die eingehalten werden müssen:
Vorderseite:
- Zwei weiße, nicht dreieckige Strahler (links + rechts).
- Ragt der Anhänger seitlich mehr als 40 cm über die Leuchten des Zugfahrzeugs hinaus, müssen 2 Begrenzungsleuchten am Anhänger (links + rechts) angebracht sein.
Längsseite:
- Gelbe, nicht dreieckige Strahler.
- Bei über 6 m Länge: gelbe Seitenmarkierungsleuchten.
- Anhänger von mehr als 1,8 m Breite dürfen und von mehr als 2,1 m Breite müssen außen nach vorne weiß und nach hinten rot wirkende Umrissleuchten haben.
Rückseite:
- Je links und rechts rote Brems- und Schlussleuchten, gelbe Blinkleuchten, rote und dreieckige Rückstrahler sowie 1 oder 2 rote Nebelschlussleuchte(n).
Verfügt Ihr Anhänger über alle notwendigen Beleuchtungseinrichtungen? Falls nicht, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen weiter und rüsten fehlenden Leuchten nach.